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Sektorielle Abkommen Schweiz-EG
2010

Wie in den vergangenen Jahren nahmen Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Arbeitsgruppen der Begleitorganisation der KdK an den Sitzungen der Gemischten Ausschüsse in den Bereichen Personenfreizügigkeit sowie Land- und Luftverkehr teil. Daneben setzte die Begleitorganisation der KdK die allgemeine Beobachtung und Analyse der Weiterentwicklung der sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU fort und führte über ihre Arbeitsgruppen eine Reihe von informellen Konsultationen betreffend die Übernahme und die Umsetzung neuer Rechtsentwicklungen durch.
2009

Anlässlich einer Pressekonferenz am 9. Januar 2009 bekräftigten Vertreter der KdK, der KKJPD
sowie der VDK nochmals die Unterstützung der Kantonsregierungen für die Weiterführung sowie
die Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA) auf Bulgarien und Rumänien. Am 8. Februar 2009 nahm das Stimmvolk die Vorlage klar an. Im Laufe des Frühjahrs sprachen sich
die Kantonsregierungen zudem grossmehrheitlich gegen die Aktivierung der im Abkommen vorgesehenen
Ventilklausel und damit gegen die Wiedereinführung der Kontingente aus. Der Bundesrat
ist den Kantonsregierungen in diesem Punkt gefolgt.

Wie in den vergangenen Berichtsjahren nahmen Vertreter der verschiedenen Arbeitsgruppen der
Begleitorganisation der KdK an den Sitzungen der Gemischten Ausschüsse in den Bereichen Personenfreizügigkeit sowie Land- und Luftverkehr teil. Daneben setzte die Begleitorganisation der
KdK die allgemeine Beobachtung und Analyse der Weiterentwicklung der sektoriellen Abkommen
zwischen der Schweiz und der EG fort und führte auch eine Reihe von informellen Konsultationen
betreffend die Übernahme neuer Rechtsentwicklungen durch.
2008

Am 20. März 2008 unterstützte die Plenarversammlung der KdK einstimmig die Weiterführung sowie
die Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA) auf Bulgarien und Rumänien.
Am 26. September 2008 genehmigte die Plenarversammlung diesbezüglich ein Konzept für eine
Behördeninformation im Hinblick auf die Volksabstimmung vom 8. Februar 2009 und bekräftigte
schliesslich am 12. Dezember 2008 nochmals die Unterstützung der Kantonsregierungen für diese
eminent wichtige Vorlage.
Ebenfalls am 12. Dezember 2008 verabschiedete die Plenarversammlung der KdK eine Stellungnahme
zur geplanten Umsetzung der neuen Richtlinie der EU im Bereich der Diplomanerkennung.
Wie in den vergangenen Jahren nahmen zudem Vertreter der verschiedenen Arbeitsgruppen
der Begleitorganisation der KdK an den Sitzungen der Gemischten Ausschüsse in den Bereichen
Personenfreizügigkeit, öffentliches Beschaffungswesen sowie Land- und Luftverkehr teil.
Daneben setzte die Begleitorganisation der KdK die allgemeine Beobachtung und Analyse der
Weiterentwicklung der sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EG fort.

2007

In Anwesenheit des Vorstehers des EJPD unterstützte die Plenarversammlung der KdK am 22. Juni 2007 einstimmig das Verhandlungsmandat des Bundesrates zur Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA) auf Bulgarien und Rumänien. Vertreter der Kantone nahmen in der Folge auch in der Verhandlungsdelegation des Bundes Einsitz. Zudem nahmen Vertreter der verschiedenen Arbeitsgruppen der Begleitorganisation der KdK an den Sitzungen der Gemischten Ausschüsse in den Bereichen Personenfreizügigkeit, öf-fentliches Beschaffungswesen sowie Land- und Luftverkehr teil. Daneben setzte die Begleitorganisation der KdK die allgemeine Beobachtung und Analyse der Weiterentwicklung der sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EG fort.

2006

Vertreter der verschiedenen Arbeitsgruppen der Begleitorganisation der KdK nahmen auch 2006 an den Sitzungen der Gemischten Ausschüsse in den Bereichen Personenfreizügigkeit, öffentliches Beschaffungswesen sowie Land- und Luftverkehr teil. Daneben setzte die Begleitorganisation der KdK die allgemeine Beobachtung und Analyse der Weiterentwicklung der sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EG fort und fasste ihre Erkenntnisse in einem Bericht zusammen, welcher von der Europakommission der KdK am 14. September 2006 verabschiedet wurde.


2005


Im Jahr 2005 setzte die Begleitorganisation der KdK die Beobachtung und Analyse der Weiterentwicklung der sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EG fort. Vertreter der verschiedenen Arbeitsgruppen nahmen an den Sitzungen der Gemischten Ausschüsse in den Bereichen Personenfreizügigkeit, öffentliches Beschaffungswesen sowie Land- und Luftverkehr teil.

Anlässlich der Plenarversammlung der KdK vom 18. März 2005 beschlossen die Kantonsregierungen eine aktive Informationspolitik im Hinblick auf die Volksabstimmung vom 25. September 2005 über die Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die neuen Mitgliedstaaten der EU. In der Folge erarbeitete das Sekretariat der KdK ein entsprechendes Konzept und übermittelte den Kantonsregierungen Grundlagen für eine Behördeninformation. Anlässlich einer gemeinsamen Medienkonferenz mit der VDK bekräftigte die KdK am 30. Juni 2005 nochmals ihre Unterstützung für diese Vorlage.


2004

Die Begleitorganisation der KdK setzte auch 2004 die Beobachtung und Analyse der Weiterentwicklung der sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EG fort. Stellungnahmen zur geplanten Übernahme neuer Bestimmungen des EG-Rechts in die Abkommen gab es in den Bereichen Soziale Sicherheit, Diplomanerkennung sowie Luft- und Landverkehr. Diese erfolgten erneut ausschliesslich durch die zuständigen Arbeitsgruppen. Zudem nahmen Vertreter der verschiedenen Arbeitsgruppen an den Sitzungen der Gemischten Ausschüsse in den Bereichen Personenfreizügigkeit sowie Land- und Luftverkehr teil.

Anlässlich einer ausserordentlichen Plenarversammlung der KdK am 17. September 2004 verabschiedeten die Kantonsregierungen ihre Stellungnahme zum Zusatzprotokoll zum Personenfreizügigkeitsabkommen im Zusammenhang mit der per 1. Mai 2004 erfolgten Erweiterung der EU. Die Kantonsregierungen unterstützten dabei einstimmig die vereinbarte schrittweise Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die neuen Mitgliedstaaten der EU. Eine gemeinsame Stellungnahme der Kantonsregierungen zu den vom Bundesrat vorgeschlagenen zusätzlichen flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit scheiterte hingegen am notwendigen Quorum von 18 Kantonsregierungen.

Vertreter der KdK nahmen zudem an den von den zuständigen Kommissionen der Eidgenössischen Räte durchgeführten Anhörungen zu diesem Abkommen teil. Die Debatte in den Eidgenössischen Räten wurde vom Sekretariat der KdK aktiv verfolgt.