Sekretariat /
Secrétariat
Haus der Kantone /
Maison des cantons
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3000 Bern 7
Tel: 031 320 30 00
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E-Mail: mail@kdk.ch
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2010
Gestützt auf die Empfehlungen der Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK) vom 29. Juni 2009 hat der Bundesrat am 5. März 2010 seine Vorstellungen zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik des Bundes präsentiert: Zur Verstärkung der spezifischen Integrationsförderung will er die jährlichen Bundesbeiträge ab 2014 um rund 20 Millionen Franken ausbauen und dies mit einer Mitfinanzierungspflicht durch die Kantone verknüpfen. Die Plenarversammlung vom 17. Dezember 2010 hat Kenntnis genommen von den Vorschlägen des Bundesrates und einstimmig ein entsprechendes Positionspapier verabschiedet. Aus Sicht der Kantone gehen die Vorschläge des Bundesrates in die richtige Richtung: Integrationsförderung ist eine Querschnittaufgabe und muss überall dort stattfinden, wo Zugewanderte und Schweizerinnen und Schweizer einander begegnen. Die Förderung ist in erster Linie Aufgabe der Regelstrukturen wie die Schule, das Altersheim, der Sportverein. Dieses Prinzip soll verbindlich verankert werden, indem entsprechende Bestimmungen in die rechtlichen Grundlagen der Regelstrukturen aufgenommen werden. Ergänzend zu diesen Massnahmen der Regelstrukturen ist die spezifische Integrationsförderung gezielt zu verstärken. Die Kantone wollen auch weiterhin einen substanziellen Beitrag zur Integrationspolitik leisten. Dazu gehören fördernde wie fordernde Elemente. Die TAK hat mit ihren integrationspolitischen Grundprinzipien verdeutlicht, was unter der Formel "Fördern und Fordern" zu verstehen ist: Im Vordergrund steht eine Integrationspolitik, die auf Eigenverantwortung aufbaut und dazu beiträgt, Chancengleichheit zu verwirklichen. Potenziale sollen konsequent genutzt und die Vielfalt der Gesellschaft soll anerkannt und entsprechend berücksichtigt werden. Die KdK-Plenarversammlung begrüsst die Absicht des Bundesrates, die Integrationsförderung künftig breiter auszurichten. Die neuen Förderbereiche "Erstinformation der Neuzuziehenden", "Diskriminierungsschutz" sowie "Integration im Frühbereich" stellen wichtige Ergänzungen der In-tegrationsförderungspolitik des Bundes dar. Diverse Kantone sind in diesen Bereichen bereits aktiv und können wichtige Erfahrungen beisteuern. Aus Sicht der Kantone gilt es in einem nächsten Schritt, gemeinsam mit dem Bund die Finanzierung der künftigen Integrationsförderung zu klären
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2009
Ende Oktober 2008 haben sich der Bund, die Kantone sowie die Städte und Gemeinden entschieden, im Rahmen der Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK) einen Prozess zur Weiterentwicklung der schweizerischen Integrationspolitik zu lancieren. Im Zentrum standen die Entwicklung eines gemeinsamen Integrationsverständnisses und die Überprüfung der aktuellen Instrumente (Rechtsgrundlagen, Leitbilder, Ressourcen, Strukturen etc.) der Integrationsförderung. Die Verantwortung über diesen Prozess übertrug die TAK einer Projektleitung, bestehend aus dem Sekretariat der Konferenz der Kantonsregierungen (Vorsitz), dem Bundesamt für Migration und der Städteinitiative Sozialpolitik. Um eine breite politische Abstützung zu gewährleisten, fanden im Frühjahr vier regionale Hearings statt, an denen insgesamt über 400 Personen teilnahmen. Gestützt auf die Ergebnisse dieses Prozesses verabschiedete die TAK am 29. Juni 2009 neun Empfehlungen zur Weiterentwicklung der schweizerischen Integrationspolitik zuhanden von Bund, Kantonen sowie Städten und Gemeinden. Im Kern postuliert die TAK die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts als gemeinsames Integrationsziel der drei staatlichen Ebenen. Dazu stützen diese ihre Integrationspolitik auf vier Grundprinzipien ab: Chancengleichheit verwirklichen, Potenziale nutzen, Vielfalt berücksichtigen und Eigenverantwortung einfordern. Bericht und Empfehlungen der TAK sollen den drei staatlichen Ebenen als Grundlage für ihre jeweilige Integrationspolitik dienen und so zu einer höheren gesamtschweizerischen Kohärenz der Integrationspolitik beitragen. Seit 2006 führt das Sekretariat der KdK zudem im Mandatsverhältnis die Geschäftsstelle der Schweizerischen Konferenz der kantonalen und kommunalen Integrationsdelegierten (KID). Hier standen Arbeiten rund um die Weiterentwicklung des EJPD-Schwerpunkteprogramms im Zentrum. Weitere Akzente setzte die Geschäftsstelle beim Rahmenkonzept Sprachförderung und bei der Umsetzung des Informationsauftrags gemäss Art. 56 Ausländergesetz. Die KID nahm Stellung zu diversen Änderungen des Asyl- und Ausländerrechts (z.B. indirekter Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative) und liess ein Rechtsgutachten zum Thema "Übersetzen in der Sozialhilfe. Ansprüche Fremdsprachiger und Verpflichtungen des Staates" erstellen.
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2008
Das auf 1. Januar 2008 in Kraft getretene neue Ausländergesetz (AuG) definiert die Förderung der Integration als eine hoheitliche Kernaufgabe, an der alle staatlichen Ebenen mitwirken. Bereits im August 2007 verabschiedete der Bundesrat einen umfassenden Bericht mit rund 45 Massnahmen zur Integrationsförderung. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf lud im Herbst eine Delegation der KdK ein, um den Bericht sowie die Umsetzung der Massnahmen zu diskutieren. Dabei wurden die ergriffenen Massnahmen begrüsst. Gleichzeitig haben der Bund und die Kantone Handlungsbedarf für eine breite politische und gesellschaftliche Debatte zur Weiterentwicklung der schweizerischen Integrationspolitik geortet. Seit 2006 führt das Sekretariat der KdK zudem im Mandatsverhältnis die Geschäftsstelle der Schweizerischen Konferenz der kantonalen und kommunalen Integrationsdelegierten (KID). Hier standen die Aushandlungsprozesse rund um die Rahmenverträge kantonale Programme im EJPDSchwerpunkteprogramm "Sprache und Bildung" im Zentrum. Weitere Akzente setzte die Geschäftsstelle bei den Themen "Integrationsarbeit im vorschulischen Bereich" (Frühe Förderung), dem Rahmenkonzept Sprachförderung sowie bei der Umsetzung des Informationsauftrags nach dem neuen AuG.
2007
Der Bund hat in einer total revidierten Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) die integrationsrelevanten Bestimmungen des neuen Ausländergesetzes (AuG) und des revidierten Asylgesetzes zusammengeführt. Die KdK-Plenarversammlung hat im Rahmen der Vernehmlassung im Juni 2006 hierzu eine konsolidierte Stellungnahme verabschiedet. Seit dem 1. November 2006 führt das Sekretariat der KdK zudem im Auftrag der ch Stiftung im Mandatsverhältnis die Geschäftsstelle der Schweizerischen Konferenz der kantonalen und kommunalen Integrationsdelegierten (KID). Diese war massgeblich an der Ausarbeitung des vom SODK-Vorstand in Auftrag gegebenen Berichts "Koordination der Integrationsförderung in den Kantonen" beteiligt, der im Herbst von der KdK-Plenarversammlung zuhanden der Kantonsregierungen verabschiedet wurde. Die KID-Geschäftsstelle hat ausserdem Stellungnahmen zur VIntA, zu den Integrationsvereinbarungen, zur neuen Vollzugsregelung bei der Finanzierung der Vermittlungsstellen für interkulturelles Übersetzen sowie zur "Strategie Migration und Gesundheit (Phase II)" ausgearbeitet.
2003
Ende 2002 lud die Tripartite Agglomerationskonferenz die KdK ein, die Zuordnung der Ausländer- und Integrationspolitik an eine interkantonale Konferenz zu klären. Nach umfangreichen Abklärungen und im Einvernehmen mit den thematisch betroffenen Direktorenkonferenzen (EDK, GDK, KKJPD, SODK und VDK) beschloss die Plenarver-sammlung der KdK am 3. Oktober 2003, die interkantonale Koordination der Ausländer- und Integrationspolitik der KdK zuzuweisen. Dazu soll die KdK die involvierten Direktorenkonferenzen regelmässig einbeziehen, um das Koordinationspotential der KdK mit den je spezifischen Kenntnissen der Fachkonferenzen optimal zu verknüpfen.
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