Konferenz der Kantonsregierungen
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Haus der Kantone /
Maison des cantons
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Konferenzen
Die Gremien
  • Präsidentenkonferenz
  • Konferenz der Sekretäre der interkantonalen Konferenzen (KoSeKo)
  • Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK)
dienen der Zusammenarbeit der KdK mit weiteren interkantonalen Organisationen (horizontal) sowie der eidgenössischen und kommunalen Ebene (vertikal). Alle Beteiligten sind gleichberechtigt, die Geschäftsführung liegt jeweils bei der KdK.

Horizontale Zusammenarbeit

Die Rahmenordnung vom 14. Dezember 2001 regelt die Zusammenarbeit der KdK mit den Direktorenkonferenzen und dem Bund. Diese Ordnung dient der wirkungsvollen Kooperation und klärt die Zuständigkeit der Federführung in den politischen Dossiers.
Rahmenordnung vom 23. Juni 2006 PDF Document
Vertikale Zusammenarbeit

Auf Vorschlag der KdK wurde im Februar 2001 die von Bund, Kantonen sowie Städten und Gemeinden gemeinsam getragene Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK) ins Leben gerufen. Die TAK dient der Förderung der vertikalen Zusammenarbeit Bund - Kantone - Gemeinden mit Blick auf die Entwicklung einer gemeinsamen Agglomerationspolitik.
Mit der TAK steht erstmals ein Gefäss zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden zur Verfügung.