Sekretariat /
Secrétariat
Haus der Kantone /
Maison des cantons
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3000 Bern 7
Tel: 031 320 30 00
Fax: 031 320 30 20
E-Mail: mail@kdk.ch
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Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren |
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Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren wurde im Jahre 1919 gegründet. Sie dient den sechsundzwanzig für das Gesundheitswesen zuständigen kantonalen Regierungsmitgliedern als politisches Koordinationsorgan. Ihr Zweck ist es, die Zusammenarbeit unter den Kantonen sowie zwischen diesen und dem Bund zu fördern und für die Zusammenarbeit mit wichtigen Organisationen des Gesundheitswesens zu sorgen. Vertreter von drei Bundesämtern (Gesundheitswesen, Sozialversicherung, Armee-Sanität), des Schweizerischen Roten Kreuzes und des Fürstentums Liechtenstein nehmen als ständige Gäste an den Sitzungen der Konferenz teil. In der Regel finden pro Jahr zwei Plenarversammlungen und fünf bis sechs Sitzungen des Vorstandes statt. Dem Letzteren gehören zehn kantonale Regierungsmitglieder und vier der ständigen Gäste an. Der Vorstand behandelt Geschäfte von beschränkter Tragweite und bereitet die Geschäfte der Plenarversammlung vor. Ständige Kommissionen stehen der Konferenz für die Chiropraktikprüfungen, für Berufsbildungsfragen, für die Finanzierung der Versorgung und für Gesundheitsstatistik zur Verfügung. Delegierte der Konferenz wirken in zahlreichen Kommissionen des Bundes und verschiedener anderer Organisationen mit. Die Konferenz verfügt seit 1978 über ein ständiges Zentralsekretariat mit Sitz in Bern. Rechtlich und finanziell werden die Konferenz und ihr Zentralsekretariat durch die Kantone getragen.
Die Konferenz erlässt im Bereich der Berufsbildung rechtlich verbindliche Normen. Im Übrigen haben die Entscheide der Konferenz für ihre Mitglieder und die Kantone lediglich den Stellenwert von Empfehlungen. Die Konferenz ist auch als Gesprächsforum der Gesundheitsdirektorinnen und Gesundheitsdirektoren sowie als Ansprechpartnerin für die Bundesbehörden sowie für zahlreiche nationale Verbände und Institutionen von Bedeutung.
Grundsätzlich können sämtliche gesundheitspolitischen Fragen Gegenstand von Erörterungen im Rahmen der Konferenz werden. Im Vordergrund stehen jedoch Geschäfte, welche bestimmte zentrale Dienste, wichtige Koordinationsfragen, aktuelle politische Probleme von gemeinsamem Interesse und die Stellung der Kantone im Verhältnis zum Bund betreffen. Bestimmte Aufgaben werden kontinuierlich erfüllt. Dazu gehören insbesondere Aktivitäten im Bereich der Berufsbildung. Die Konferenz erarbeitet und erlässt für den Gesundheitsbereich die Verordnungen zum Vollzug der Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung kantonaler Ausbildungsabschlüsse (Konkordat 1993). Den Vollzug der Anerkennung der Ausbildungsabschlüsse überträgt sie dem Schweizerischen Roten Kreuz. In einem Leistungsvertrag werden die Modalitäten der Delegation näher bestimmt. Die Konferenz prägt die strategische Entwicklung der Berufsbildung im Gesundheitswesen, ist Gesprächspartnerin für Fragen der Weiterbildung und führt Prüfungen für Chiropraktik durch. Zu den kontinuierlichen Aktivitäten gehört auch die Behandlung von Fragen der Koordination in der spitzenmedizinischen Versorgung und von solchen der Sozialversicherungen sowie der Finanzierung, des Rechnungswesens und der Informationssysteme im Krankenhausbereich. Manche Themen erscheinen aus aktuellem Anlass auf der Traktandenliste der Konferenz, andere mehr oder weniger periodisch und wieder andere können eine Zeitlang zu einem Schwerpunktthema werden. Zu den letzteren gehören gegenwärtig etwa das Rettungswesen und Fragen im Zusammenhang mit der europäischen Integration. Die Vorbereitung und Behandlung der Geschäfte erfolgen meistens in Zusammenarbeit mit anderen nationalen Organisationen und Institutionen.
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