Sekretariat /
Secrétariat
Haus der Kantone /
Maison des cantons
Speichergasse 6
Postfach 444
3000 Bern 7
Tel: 031 320 30 00
Fax: 031 320 30 20
E-Mail: mail@kdk.ch
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Organe der KdK
Mitglieder der KdK sind die kantonalen Regierungen. Oberstes Entscheidorgan ist die vierteljährlich abgehaltene Plenarversammlung der Kantonsregierungen. Darüber hinaus sind ausserordentliche Plenarversammlungen nötig (z.B. Legislaturplanung und Verhandlungsmandate zu den bilateralen Abkommen).
Jeder Kanton ist mit einer ein- oder mehrköpfigen Delegation seiner Regierung vertreten, die Stimmengleichheit der Kantone bleibt gewahrt. Die Kantonsregierungen regeln Wahl und Amtsdauer ihrer jeweiligen Vertretung in der KdK.
Die Plenarversammlung beschliesst alle politischen Geschäfte der KdK (konsolidierte Stellungnahmen der Kantone). Die Geschäfte der Plenarversammlung werden in den Kantonsregierungen vorberaten und stützen sich auf die Beschlüsse der Gesamtregierungen.
Offizielle Stellungnahmen der KdK erfordern die Zustimmung von 18 Kantonen. Das Recht der Kantone auf abweichende Stellungnahme ist gewahrt.
Als Führungsorgan der KdK ist der Leitende Ausschuss eingesetzt, dessen neun Mitglieder aufgrund eines regionalen Schlüssels nominiert werden. Er bereitet die Geschäfte zuhanden der Plenarversammlung vor.
In ihrer Arbeit stützt sich die KdK auf die politische Erfahrung der Kantonsregierungen und das Sachwissen der kantonalen Verwaltungen ab. Im Zusammenhang mit der Betreuung einzelner Geschäfte oder Mandate werden auf politischer und technischer Ebene verschiedene Kommissionen und Delegationen eingesetzt.
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