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Eidgenössische Kommission für Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
Die Eidgenössische Kommission für Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV-Kommission) wird vom Bundesrat ernannt, in welcher die Versicherten, die schweizerischen Wirtschaftsverbände, die Versicherungseinrichtungen, der Bund und die Kantone vertreten sind. Die Kommission kann zur Behandlung besonderer Geschäfte Ausschüsse bilden.

Die AHV/IV-Kommission ist für Grundsatzfragen der Invalidenversicherung und die Begutachtung von Fragen über die Durchführung und Weiterentwicklung der Alters- und Hinterlassenenversicherung zuständig. Der Bundesrat kann ihr weitere Aufgaben übertragen. Ebenfalls kann die Kommission dem Bundesrat von sich aus Anregungen unterbreiten.


Kontakt KdK:
Thomas Minger
t.minger@kdk.ch
031 320 30 16